Die erste Ebene der Elternmitarbeit in der Schule ist die Klassenelternschaft. Am ersten Elternabend im Schuljahr werden ab Klasse 1 für jeweils zwei Schuljahre Klassenelternvertreter (Vorsitzende/r und Stellvertreter/in) gewählt. Außerdem werden Vertreter/in und Stellvertreter/in für die Klassenkonferenzen gewählt.
Die Vorsitzenden und Stellvertreter/innen der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. Er diskutiert alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Fragen und vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber der Schulleitung, den Schulbehörden und dem Schulträger. Er berät u. a. über die Organisation der Schule, die Grundsätze der Leistungsbewertung, das Schulleben, die Unterrichtsversorgung oder die Unterrichtszeiten.
Der Schulelternrat entsendet vier Mitglieder in den Schulvorstand, dem obersten Beschlussgremium der Schule.
Alle zwei Jahre konstituiert sich der Schulelternrat neu. Der Vorstand lädt zu mindestens zwei Sitzungen im Schuljahr ein. Die Termine werden im IServ-Kalender veröffentlicht.
Der Schulelternrat ist zu erreichen:
- über die Elternvertreter/innen der jeweiligen Klassen
- über den Vorsitzenden (Thomas Weck) und die stellvertretende Vorsitzende (Nadine Bohlen-Schütte) des Schulelternrates
- per E-Mail: schulelternrat@gs-hinte.eu