gültig ab 21.03.2022, aktualisiert am 01.07.2024

Förderkonzept

Die Umsetzung der inklusiven Schule in Niedersachsen basiert auf der Verpflichtung, Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen gerecht zu werden. Ziel ist es demnach, eine umfassende und uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft durch Einrichtung eines barrierefreien und gleichberechtigten und hochwertigen Unterrichts zu ermöglichen.


Seit dem 1. August 2013 sind alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen nach §4 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) dazu verpflichtet, Schülerinnen und Schülern diese Möglichkeit zu bieten und sind dementsprechend inklusive Schulen.


An den Grundschulen wird seit dem Schuljahr 2016/17 in allen vier Schuljahrgängen inklusiv unterrichtet. Alle Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen besuchen die Grundschule. Schülerinnen und Schüler mit einem anderen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können an einer Grundschule oder einer dem Unterstützungsbedarf entsprechenden Förderschule bzw. Förderklasse angemeldet werden.


Pro Klasse wird jeder Grundschule eine sonderpädagogische Grundversorgung in Höhe von zwei Stunden zugewiesen, aus personellen Gründen ist jedoch auch eine geringere Anzahl an zugewiesener Förderschullehrerstunden möglich. Diese Stunden werden nach Ermittlung der Bedarfe zur Förderung der Schülerinnen und Schüler in den Kernfächern Deutsch und Mathematik auf die Klassen verteilt. Die Unterstützung erfolgt entweder im Klassenverband, in der Kleingruppe oder aus dem jeweiligen Klassenverband herausgelöst, wobei eine Lerngruppe auch aus Kindern aus verschiedenen Klassen gebildet werden kann. Falls erforderlich, werden für Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem bzw. festgestelltem Unterstützungsbedarf Lehrbücher bzw. Unterrichtsmaterialien angeschafft, die ihrem jeweiligen Lernstand entsprechen und eine bestmögliche Förderung ermöglichen. Darüber hinaus ist ab dem zweiten Halbjahr des Schuljahres 2023/24 in den Fächern Deutsch und Mathematik eine Förderstunde wöchentlich vorgesehen, in der alle Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs ihren Fähigkeiten entsprechend aus dem Klassenverband herausgelöst in einer leistungshomogenen Gruppe gefördert werden.


Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Lernen werden zieldifferent nach den Vorgaben für diesen Förderschwerpunkt unterrichtet. Zu jedem Zeugnistermin ist von der Klassenkonferenz für sämtliche Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zu beraten, ob dieser weiterhin besteht und ob eine zieldifferente Unterstützung fortgeführt werden sollte.


Zur Sicherstellung der weiteren Förderung werden die Protokolle der Beratungsgespräche und die Bögen zur Dokumentation der individuellen Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler an die weiterführenden Schulen weitergegeben.

Eine evaluierte Förderplanung ist Voraussetzung für

  • die Gewährung eines Nachteilsausgleiches
  • eine Abweichung von den Grundsätzen der Leistungsbeurteilung
  • die Anforderung der mobilen Dienste
  • die Einleitung des Verfahrens zur Feststellung an sonderpädagogischer Unterstützung


Pro Halbjahr wird ein Förderplan angefertigt, in dem regelmäßig zu evaluierende und mit dem Kind und den Eltern zu besprechende Förderziele formuliert werden. Neben der herkömmlichen Form der Förderplanerstellung erprobt ein Teil unseres Kollegiums die digitale Förderplanung mit der Splint App.


Grundsätzlich übernehmen die Regelschullehrkräfte und die Förderschullehrkräfte gemeinsam die Verantwortung für die Förderung aller Schülerinnen und Schüler. Einzelne Aufgaben fallen jedoch in unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche. Diese sowie die jeweiligen Zeitfenster sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Hier zu sehen ist eine tabellarische Darstellung der Zuständigkeiten und Zeitfenster innerhlab eines Schuljahres. Die Beschreibung der Tabelle in Worten finden Sie unten stehend. Sollten Sie Fragen haben rufen Sie gerne im Sekretariat an.

Beschreibung der Tabelle in Worten:
Die Regelschullehrkraft führt zu Beginn des Schuljahres eine Eingangsdiagnostik durch. Im November und März, begleitend zu den Elterngesprächen, aktualisiert sie die Förderplanung und prüft Nachteilsausgleiche. Im Januar und Juni dokumentiert sie die Individuelle Lernentwicklung und dokumentiert die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in den Zeugnissen. Fortlaufend während des gesamten Schuljahres gehören Differenzierung, Diagnostik sowie Klassenkonferenzen zur Gewährung von Nachteilsausgleichen bzw. zum Abweichen von den Grundsätzen der Leistungsfeststellung zu ihren Aufgaben.

Die Förderschullehrkraft berät und unterstützt die Regelschullehrkraft bei der Erstellung von Nachteilsausgleichen sowie bei der Förderplanung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Spätestens im Februar erstellt die Förderschullehrkraft Fördergutachten für neu einzuleitende Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs. Während des gesamten Schuljahres ist die Förderschullehrkraft für sonderpädagogische Diagnostik, besondere Förderung und schulinterne Beratung zuständig.

Gemeinsam führen Regelschullehrkräfte und die Förderschullehrkraft zweimal jährlich, im November und März, pädagogische Konferenzen durch.

Aktuelles &

Termine

Skip to content